Kooperationsvertrag

zwischen

mehrstellen - Private Arbeitsvermittlung
Inh. Sanela Schulz
Kriegsstraße 284
76135 Karlsruhe

und


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Name

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Straße

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Ort


Die kooperierenden privaten Arbeitsvermittler verpflichten sich zur Einhaltung nachfolgenden Punkte:

1. Jeder Arbeitsvermittler beachtet die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
2. Jeder Kooperationspartner ist verpflichtet, jede Verhaltensweise zu unterlassen, die geeignet ist, dem Ansehen der Berufsgruppe zu schaden.
3. Alle Mitglieder verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit insoweit es Ihren geschäftlichen Interessen entspricht. Ein Zwang zum Informationsaustausch besteht nicht.
4. Kommt es durch Kooperation zwischen Mitgliedern zu einer Arbeitsvermittlung so gelten kaufmännische Grundsätze wie folgt:
Die Abrechnung erfolgt über den Arbeitsvermittler mit Verbindung zum besetzenden Arbeitsplatz. Der abrechnende Arbeitsvermittler schuldet 50% der gesamten Vermittlungsprovision dem an der Arbeitsvermittlung mitgewirkten Kooperationspartner. Die Höhe der Vermittlungsprovision ist dem Kooperationspartner geeignet nachzuweisen. Der abrechnende Arbeitsvermittler zeigt seinen Kooperationspartner den Provisionseingang an und zahlt umgehend auf Rechnung seines Kooperationspartners.
5. Änderungen der Kooperationsvereinbarung bedürfen der Schriftform.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Kooperationsvertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Kooperationsvertrages im Übrigen nicht berührt.
Die Mitglieder sind im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende Regelung zu ersetzen, sofern hierdurch keine wesentliche Änderung herbeigeführt wird. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der vorliegende Vertrag ausfüllungsbedürftige Lücken aufweist.
7. Zur Änderung dieses Vertages bedarf es der Schriftform. Eine mündliche Absprache, die die Umgehung der Schriftform zum Ziel hat, ist ungültig.
Wir stimmen dem Kooperationsvertrag zu und gestatten die Veröffentlichung der Daten.



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Ort, Datum, Unterschrift Mehrstellen



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Ort, Datum, Unterschrift